Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reisebedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der DESIGNER TOURS GmbH & Co.KG (nachstehend DT genannt)

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen DT und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Abweichungen (z.B. Anzahlungen, Rücktrittskosten) in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.
Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.


I. DT als Reiseveranstalter

1. Buchung der Reise / Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde DT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Anmelder ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldungen aufgeführten Personen einzustehen.
1.3 Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen, nachdem der Kunde von DT i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.
1.4 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/Rechnung) durch DT zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form. In der Regel wird DT dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von der Anmeldung des Kunden ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung von DT als neues Angebot von DT anzusehen, an das DT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei kurzfristigen Buchungen - weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn - beträgt die Bindungsfrist 2 Tage. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern DT auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber DT.
1.6 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hast, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.

2. Zahlung, Reiseunterlagen
2.1 DT hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen.
2.2 Mit Zustandekommen des Reisevertrages und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §§ 651r, 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, hat der Kunde in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zuzüglich etwaiger Kosten einer abgeschlossenen Versicherung zu leisten. Liegt dem Reisevertrag ein individuell unterbreitetes Angebot zugrunde, gilt abweichend von dieser Regelung die dort ausgewiesene Anzahlungshöhe. Von DT lediglich vermittelte Leistungen können je nach Zahlungsbedingungen der Leistungsträger abweichende Fälligkeiten haben, über die der Kunde vor Vertragsschluss informiert wird.
2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.
2.4 Die Anzahlung ist sofort nach Rechnungserhalt und Aushändigung des Sicherungsscheines fällig. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Abreise fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den Gründen von Ziff 9.b abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Kunde die zusätzlich anfallenden Gebühren für Auslandsüberweisungen vollständig zu tragen. Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung der Rechnung inkl. des Sicherungsscheines fällig.
2.5 Prämien für vermittelte Versicherungen, Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig. Aufwendungen für das Besorgen von Visa (z.B. Visagebühren) werden, sobald der Kunde DT mit der Visabeantragung beauftragt hat, ebenfalls unmittelbar in Rechnung gestellt und fällig.
2.6 Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises auf dem Konto von DT ausgehändigt oder zugesandt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Reisepreises steht DT gegenüber dem Kunden ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
2.7 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, so ist DT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu berechnen.
Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
DT behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren, etc.) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von jeweils 3 € zu erheben.
2.8 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h., wenn zwischen Buchung und Reisebeginn 28 Tage oder weniger liegen, ist der Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines zu zahlen.
2.9 Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. DT haftet nicht für Kursdifferenzen. Bei Belastung im Ausland können zusätzliche Gebühren von der Bank erhoben werden.

3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von DT sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben. Etwaige Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung von DT auf einem dauerhaften Datenträger.
3.2 Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte, die nicht von DT herausgegeben werden, sind für DT nicht bindend.
3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von DT abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. Besondere Kundenwünsche müssen durch DT ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden.
3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von DT (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen, Konzerte, etc.).

4. Leistungsänderungen
4.1 DT behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung oder Abweichung der Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu erklären.
4.2 DT verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung der Reise ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn DT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung gegenüber DT geltend zu machen.
4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Preisänderungen
DT behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung, Einreise-, Aufenthalts- und Eintrittsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann DT den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann DT vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann DT vom Kunden verlangen.
5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und Eintrittsgebühren gegenüber DT erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für DT verteuert hat.
5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat DT den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn DT eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch DT geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.5 DT ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.

6. Reiserücktritt durch den Kunden
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber DT zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht DT anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern DT den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3 DT kann anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs die folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, gelten dafür die nach den Vorgaben des § 651 h Abs. 2, Satz 1 BGB ermittelten nachstehenden Entschädigungspauschalen als vereinbart:

a)Einzelbuchung auf Gruppenreisen (Katalogreisen), Individualreisen mit inkludiertem Flug:
Rücktritt bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Vom 89. bis zum 61. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
Vom 60. bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
Ab 30. Tag vor Reisebeginn oder No Show: 95 % des Reisepreises

b)Reisen (Gruppen oder Individualangebote) mit eigener Anreise Rücktritt bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Vom 89. bis zum 61. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
Vom 60. bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
Ab 30. Tag vor Reisebeginn oder No Show: 95 % des Reisepreises

6.4 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.
6.5 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass DT im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
6.6 DT kann anstelle der unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der DT entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird DT die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.
6.7 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie DT nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. DT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder die Ersetzung nicht durchführbar ist. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde DT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. DT darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. DT hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

7. Umbuchungen
7.1 Ein Anspruch des Kunden, nach Vertragsabschluss, auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern DT seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 60. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird DT dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Kunden berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 pro Person als vereinbart.
7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 59. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.3 Umbuchungswünsche/Änderungen, die nur geringfügige Kosten verursachen, werden mit € 30 pro Person in Rechnung gestellt. Geringfügige Änderungen sind z.B. Änderung der Verpflegungsleistung, der Zimmerkategorie oder Ähnliches.
7.4 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.
7.5 Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass DT keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde aus von DT nicht zu vertretenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. DT wird sich jedoch um Erstattung bei dem jeweiligen Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch DT
DT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt DT deshalb den Vertrag, so behält DT den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden.
b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt durch DT möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch
- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,
- 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.
In jedem Fall ist DT verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.

10. Haftung von DT
10.1 DT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.
10.2 DT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und/oder die der Reisende ohne Vermittlung von DT direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).
10.3 Die vertragliche Haftung von DT ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit DT für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.4 Für alle gegen DT gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, ausgenommen darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen.
10.5 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich DT hierauf berufen.
10.6 Sofern DT vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung von DT nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere des Montrealer Übereinkommens. Kommt DT die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des HGB sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).
10.7 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet DT nur, wenn DT ein Verschulden trifft.

11. Versicherungen
Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen.
DT empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

- Reiserücktrittkostenversicherung,
- Reisegepäckversicherung,
- Reiseabbruchversicherung,
- Reiseunfallversicherung,
- Reisekrankenversicherung.

12. Obliegenheiten des Kunden/Fristen
12.1 Der Kunde hat DT umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine, Rail & Fly Pick-up Nummern und Reiseinformationen) spätestens 5 Werktage (mit Ausnahme von Ziff. 1.5) vor Reiseantritt nicht erhalten hat. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang bei DT vorausgesetzt, sofort per E-Mail zugesandt.
12.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, DT einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel DT an deren Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 23).
Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. DT kann die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zur Abhilfe ist DT nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
12.3 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art oder aus wichtigem, DT erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er DT zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von DT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für DT erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
12.4 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere hat er DT auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
12.5 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. DT übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck DT bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.
12.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

13. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet DT, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist DT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald DT bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss DT den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss DT den Kunden über den Wechsel informieren. DT muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die von DT genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. DT wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
14.1 DT informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch DT bedingt sind.
14.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 14.1 wird der Kunden DT vollumfassend und wahrheitsgemäß über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..
14.3 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann DT den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
14.4 DT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde DT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Zollbestimmungen
Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.


16. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen DT im Ausland für die Haftung von DT dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

17. Gerichtsstand
17.1 Der Kunde kann DT nur am Sitz des Unternehmens verklagen.
Gerichtsstand ist Schleswig.
17.2 Für Klagen von DT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Schleswig vereinbart.
17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und DT anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

18. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Ansprüche von DT auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

19. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige.

20. Datenschutz
Personenbezogenen Daten, die der Kunde DT zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. DT wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für DT tätige Dritte.
Weitere Einzelheiten zum Datenschutz findet der Kunde unter: https://designer-tours.de/datenschutz/

21. Hinweis für Verbraucher
Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/  
DT ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

22. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

23. Veranstalter

DESIGNER TOURS GmbH & Co.KG
Flensburger Str. 40 • 24376 Kappeln

Telefon: +49 (0) 4642 - 92575 0
Telefax: +49 (0) 4642 - 92575 26
E-Mail: info@designer-tours.de
Website: www.designer-tours.de

Bankverbindung: Nord-Ostsee Sparkasse
BLZ: 217 500 00 • Konto-Nr. 106 070 626
BIC: NOLADE21NOS • IBAN: DE09 2175 0000 0106 0706 26

Amtsgericht Flensburg • HR A 10388
StNr.: 29/280/59342 • UStID: DE 338535175
Persönlich haftende Gesellschafterin:
DESIGNER TOURS Verwaltungs GmbH
Amtsgericht Flensburg, HR B 14640
Geschäftsführer : Sumeet Sehgal

Stand: Juli 2021


II. DT als Vermittler/Reisebüro

1. Vermittlervertrag
DT vermittelt Reise- und Beförderungsleistungen im Namen, im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen Reiseveranstalter und Leistungsträger (Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hoteliers, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer und/oder Fluggesellschaft, etc.), denen die Durchführung der Reise- und Beförderungsleistungen obliegt. Der Vertrag über die tatsächliche Erbringung der Leistung kommt zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger zustande.

2. Reiseanmeldung, Pflichten
2.1 DT wird bei entsprechender Beratung und im Rahmen der Verfügbarkeit alles Erforderliche tun, den gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner zu vermitteln.
2.2 DT wird den Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung ordnungsgemäß i.S. der Art. 250 §§ 1-3, 251 EGBGB klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
2.3 Der Kunde ist an die von ihm beauftragte Anmeldung, bzw. Buchung gebunden.
2.4 DT wird den Kunden über Art und Umfang der vermittelten Leistung informieren. Es handelt sich dabei um Informationen, die von den Reiseveranstaltern und/oder Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit haftet DT nur im Rahmen der Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.
2.5 Von dem jeweiligen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Unterlagen und/oder Informationen wird DT dem Kunden umgehend weiterleiten.
2.6 Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Leistungsträger verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird der Kunde informiert. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Kunde schnellstmöglich über den Wechsel informiert. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Dies wird dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitgeteilt. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und kann auf Wunsch auch eingesehen werden.

3. Serviceentgelte
Serviceentgelte für die Vermittlung von Reise- und Beförderungsleistungen im Auftrag des Kunden sind zwischen DT und dem Kunden jeweils zu vereinbaren. Diese Vereinbarung erfolgt deutlich sichtbar im jeweiligen Buchungsverlauf. Der Anspruch von DT auf das vereinbarte Serviceentgelt bleibt ungeachtet etwaiger Ansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter/Leistungsträger aufgrund Schlechtleistung, Stornierung, Umbuchung, Ersetzung, Ausfall und/oder Änderungen seitens des Kunden oder des Reiseveranstalters/ Leistungsträgers bestehen, es sei denn, DT haftet für ein eigenes Beratungs- oder Vermittlungsverschulden.

4. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
4.1 DT wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeilicher Formalitäten informieren (Art. 250 § 3 Ziff. 6 RGBGB).
4.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 3.1 wird der Kunden DT und den Reiseveranstalter/ Leistungsträger vollumfassend und wahrheitsgemäß über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..
4.3 Der Kunde ist für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren ohne anderslautende Vereinbarung ausschließlich allein verpflichtet und für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern DT den Kunden ordnungsgemäß nach Ziff. 4.1 informiert hat und der Kunde seinen Verpflichtungen aus Ziff. 4.2 nachgekommen ist.
4.4 DT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde DT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.
4.6 DT empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

- Reiserücktrittkostenversicherung,
- Reisegepäckversicherung,
- Reiseabbruchversicherung,
- Reiseunfallversicherung,
- Reisekrankenversicherung.

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen
Für die Durchführung, die Bezahlung und einen etwaigen Rücktritt des Kunden von der von DT vermittelten Reise- und/oder Beförderungsleistungen gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife.

6. Reiseunterlagen
Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseveranstalters und/oder Leistungsträgers, die dem Kunden direkt oder durch DT ausgehändigt werden (Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen) hat der Kunde auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Kunde hat erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich DT und dem Reiseveranstalter/Leistungsträger mitzuteilen.

7. Gewährleistung
7.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und/oder versicherungsvertragliche Regulierungsansprüche hat der Kunde gegenüber den vermittelten Reiseveranstaltern, Leistungsträgern und/oder Versicherern geltend zu machen.
7.2 DT ist nicht berechtigt, den Kunden bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer über Art, Umfang und Höhe von etwaigen Ansprüchen, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen zu beraten.
7.3 Mängelanzeigen des Kunden, bzw. andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Reiseleistung und/oder Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter/Leistungsträger, die gegenüber DT abgegeben werden, wird DT unverzüglich an den Reiseveranstalter/Leistungsträger weiterleiten,
§ 651v Ziff. 4 BGB.
7.4 Dem Kunden wird empfohlen, seine Erklärungen gem. Ziff. 6.3 auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.
7.5 Die Regelungen nach Ziff. 7.1 - 7.3 gelten hinsichtlich reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche nicht, sofern DT selbst Reiseveranstalter im Sinne des Teils I dieser Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen ist.

8. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Kunde DT zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet und an Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. DT wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für DT tätige Dritte.
Weitere Einzelheiten zum Datenschutz findet der Kunde unter: https://designer-reiselounge.de/datenschutz/

9. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen DT und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10. Gerichtsstand
10.1 Im Falle von Klagen des Kunden gegen DT ist Gerichtsstand ausschließlich Schleswig.
10.2 Für Klagen von DT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Schleswig vereinbart.

11. Hinweis für Verbraucher
Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .
DT ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

13. Vermittler
ReiseLOUNGE by DESIGNER TOURS GmbH & Co.KG
Flensburger Str. 40 • 24376 Kappeln

Telefon: +49 (0) 4642 - 92575 15
Telefax: +49 (0) 4642 - 92575 26
E-Mail: reiselounge@designer-tours.de
Website: www.designer-reiselounge.de

Amtsgericht Flensburg • HR A 10388
StNr.: 29/280/59342 • UStID: DE 338535175
Persönlich haftende Gesellschafterin:
DESIGNER TOURS Verwaltungs GmbH
Amtsgericht Flensburg, HR B 14640
Geschäftsführer : Sumeet Sehgal

Stand: Juli 2021